Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Reisebedingungen

Sehr geehrte Kunden,

die nachstehenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Firma Baumeister Reisen, nachstehend „Reiseveranstalter“ abgekürzt. Im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Der Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Buchenden

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail, Internet) erfolgen.

1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung vom Reiseveranstalter beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

1.4. Telefonische Buchungen sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung des Reiseveranstalters zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.

1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wir eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird mit Aushändigung des Tickets fällig.

2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden 75,00 € nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung einer Sicherungsscheines zahlungsfällig.

3. Rücktritt durch den Kunden

3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wir folgt berechnet:

- bis 45 Tage vor Reiseantritt                                    10 %

- vom 44. – 22. Tag vor Reiseantritt                         30 %

- vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt                         50 %

- vom 14. – 7. Tag vor Reiseantritt                           75 %

- ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise                                   80 %

3.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

3.4. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der Reiseveranstalter einen solchen Anspruch geltend, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

3.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des $ 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die verstehenden Bestimmungen unberührt.

4. Umbuchung

4.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsort bei Busreisen besteht nicht.

5. Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

5.1. Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den Reiseveranstalter muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. b) Der Reiseveranstalter hat die Mindestteilnehmeruahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. c) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt vom Reiseveranstalter später als 2 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch den Reiseveranstalter dieser gegenüber geltend zu machen.

5.2. Wir die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

6. Obliegenheiten des Kunden

6.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Riesenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

6.2. Wird die Reise infolge einer Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.

7. Beschränkung der Haftung

7.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7.2. Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden 1.000,00 € pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

8.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

8.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachstehenden angegebenen Anschrift erfolgen.

8.3. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Reiseveranstalter oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.4. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c – f BGB verjähren nach einem Jahr.

8.5. Die Verjährung nach Ziffer nach Ziffer 7.4 und 7.5 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

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Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart 2009.

Reiseveranstalter ist:

Baumeister Reisen

Inh. Richard Baumeister

Schäfflerstr. 4

86865 Markt Wald

Tel.: 08262/1563

Fax: 08262/2198

E-Mail: info@baumeisterreisen.de

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